Explosionsschutz Nord

Der Explosionsschutz wird derzeit in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung geregelt.

Demnach ist der Betreiber verpflichtet gem. § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich möglicher Explosionsgefahren zu erstellen und diese in einem Explosionsschutzdokument gem. § 6 GefStoffV zu analysieren und zu bewerten.

Das Resultat wird in einem Ex-Zonenplan visuell dargestellt.

Grundsätzlich wird zuerst der primäre Explosionsschutz (Verhinderung explosionsfähiger Atmosphäre) angesetzt, bevor man zum sekundären (Vermeidung von wirksamen Zündquellen) und abschließend tertiären Explosionsschutz (konstruktiv) übergeht.

Wir sind der Ansprechpartner in allen Fragen zur Sicherheit und zum Schutz in allen Unternehmen.

Unsere oberste Priorität ist es, gemeinsam individuelle, qualitative und kostengünstige Lösungen zu finden.

Wir zeigen, dass Investitionen in die Sicherheit nicht nur Kosten bringen, sondern diese an anderer Stelle nachhaltig reduzieren und somit einen entscheidenden Faktor des Unternehmenserfolges darstellen.