Biogasanlagen

Die Explosionsgefahren in den Biogasanlagen resultieren aus dem hohen Methan-Anteil, welcher bei Verdünnung und gleichzeitiger Anwesenheit von Sauerstoff zündfähig wird. Kommt es zur Explosion, wird durch das Methan eine große Zerstörungskraft freigesetzt.

Daher gelten diese Anlagen auch als überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Somit haben die Betreiber die Pflicht Ihre Biogasanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen.

Prüfungen vor der Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen von Biogasanlagen:

  • Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen gem. § 15 (1) sowie Anhang 2 Abs. 3 Nr. 4.1 BetrSichV

Wiederkehrende Prüfungen an Biogasanlagen:

  • Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen gem. § 16 (1) sowie Anhang 2 Abs. 3 Nr. 5.1 & 5.2 BetrSichV

Weitere Prüfpflichten können im Genehmigungsbescheid geregelt sein. So werden von Behörden immer wieder die sicherheitstechnischen Prüfungen gem.  § 29a BImSchG angeordnet, welche auch in der Regel wiederkehrend durchgeführt werden müssen.

Durch unsere Zusammenarbeit mit der Biogas Prüf GmbH Nord und der TOS Prüf GmbH können wir auf jahrelange Erfahrungen im Bereich Biogas zurück greifen und dieses Know-How an Betreiber weitergeben.

Wir führen alle sicherheitstechnischen Prüfungen an Biogasanlagen durch und schulen die Anlagenbetreiber mit nachweislichen Zertifikaten.